Stadtratsitzung vom 12.11.2024

Datum: 12. November 2024

Es wurde mehrheitlich zugestimmt, dass die Summe zur Beteiligung der Stadt am Ausbau des Waldorfkindergartens ausgezahlt werden kann. Es handelt sich um eine Zuwendung in Höhe von 180.000 EUR. Diese Erweiterung trägt allgemein zur Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze in der Stadt Otterberg bei.

Auf dem Heiligenmoscheler Berg wurde eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer ehemaligen Gaststätte zu einem reinen Wohngebäude gestellt. Zwei Fraktionsmitglieder der FWG besichtigten das Gebäude und ließen sich den Sachverhalt vom Eigentümer erläutern. Die FWG sah keine Gründe für eine Ablehnung – im Gegenteil: Sie ist der Ansicht, dass sich daraus ein positiver Effekt ergibt.
"Das zerfallene Gebäude wird renoviert, und ein Schandfleck auf dem Heiligenmoscheler Berg verschwindet."

Das wohl heikelste Thema war die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Darüber wurde ausführlich diskutiert.
„Der Vorschlag der SPD, die Hebesätze zunächst auf dem Stand von 2023 zu belassen, würde für die Stadt Otterberg ein Finanzloch von rund 300.000 EUR bedeuten.“ 

Bis eine nachträgliche Anpassung erfolgen und umgesetzt werden kann, müsste die Stadt Otterberg auf diese Summe verzichten. Wir sehen die Liquidität gefährdet und plädieren für eine Anpassung an die neuen Hebesätze im Sinne der Ertragsneutralität. Das bedeutet, dass die Stadt die gleichen Steuereinnahmen wie 2023 erzielt und der Haushalt ausgeglichen gestaltet werden kann. Aufgrund einer Stimmengleichheit konnte die Anpassung der Hebesätze jedoch nicht verabschiedet werden.