In der zweiten Stadtratssitzung wurden zunächst die Ausschüsse gebildet. Wir legten großen Wert darauf, dass in den Ausschüssen Personen vertreten sind, die über die notwendige Fachkenntnis und Expertise verfügen.
Ein zentrales Thema der Sitzung war der Teil-Flächennutzungsplan „Erneuerbare Energien“. Viele Bürgerinnen und Bürger haben möglicherweise unsere Abstimmung bzw. Haltung dazu nicht nachvollziehen können. Grundsätzlich spricht nichts gegen Windkraftanlagen. Für die FWG ist es jedoch entscheidend, wo diese errichtet werden!
Im Teil-Flächennutzungsplan sind verschiedene Gebiete ausgewiesen und bewertet worden. Zum damaligen Zeitpunkt konnten wir fachlich und sachlich keine Gründe finden, die gegen den gesamten Plan sprechen. Selbst wenn die Stadt Otterberg den Nutzungsplan abgelehnt hätte, wäre dieser weiterhin gültig geblieben. Eine Ablehnung hätte zudem finanzielle Nachteile für die Stadt Otterberg mit sich bringen können. Konkret bedeutet das: „Wenn wir ablehnen, bekommen wir die Windkraftanlagen trotzdem, werden aber möglicherweise nicht am Ertrag beteiligt.“
Die FWG wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Windkraftanlagen nur dort errichtet werden, wo sie niemanden beeinträchtigen und keine großflächige Abholzung von Wald erforderlich ist. Zudem müssen die einzelnen Anlagen in einem gesonderten Genehmigungsverfahren nochmals überprüft werden.
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